Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 6. November 2007 (Aktenzeichen 315 O 888/07) entschieden, dass gegenüber Vebrauchern Werbung mit dem Hinweis "Versicherter Versand" irreführend sei. Basis für diese Entscheidung ist § 474 Absatz 2 BGB, nach dem Unternehmer im Vebrauchsgüterkauf stets das Versandrisiko tragen. Die Angabe "versicherter Versand" sei deshalb irreführend, weil der Verbraucher suggeriert bekomme, ein ansonsten bestehendes Transportrisiko sei ausnahmsweise ausgeschlossen. Es ist derzeit noch unklar, ob die allgemeine Angabe stets unzulässig ist oder nur dann, wenn die Versicherung als besondere Leistung beworben wird.
Wir empfehlen Ihnen, Kunden in Ihren Lieferbedingungen darauf hinzuweisen, dass das Transportrisiko unabhängig von der gewählten Versandart stets von Ihnen getragen wird.
Insgesamt kommt beim Inlandsversand laut der Rückmeldungen vieler Händler ein Verlust im Transport relativ selten vor. Die Büchersendung ist daher nach wie vor unter AbeBooks Verkäufern die beliebteste Versandart für den Versand günstiger bzw. normaler Ware innerhalb Deutschlands.
Die Tatsache, dass Sie als Verkäufer das Transportrisiko übernehmen, stärkt unserer Erfahrung nach das Vertrauen der Verbraucher in einen Online-Einkauf.
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